Skonto – Alles was du wissen musst
Viele Unternehmen ermöglichen Ihren Kunden bei einer Rechnung einen Skontoabzug (eine Art Preisreduktion). Insbesondere können Kunden von Handwerkern häufig bei Zahlung einer Rechnung einen Skontoabzug machen, wenn Sie den Rechnungsbetrag innert wenigen Tagen begleichen. Vorteil für den Lieferanten, er kommt schneller zum Geld. Vorteil für den Kunden, er kann etwas Geld sparen. Allein das liefernde Unternehmen entscheidet, ob sie ein Skonto gewähren oder nicht.
Was ist Skonto?
Skonto ist eine Art Preisnachlass, d.h. eine Belohnung für eine schnelle Bezahlung von Rechnungen. Ursprünglich kommt die Bezeichnung Skonti aus Italien. Übersetzt heisst dies „Rabatt“ oder auch „Abzug“. Ein Skontoabzug kann bei Rechnungsbegleichung man nur vornehmen, wenn der Rechnungsbetrag in einer bestimmten und vom Lieferanten definierten Zeit bezahlt wird. Häufig erwähnt das rechnungsstellende Unternehmen den möglichen Skontoabzug bzw. den skontoähnlichen Rabatt sowie die entsprechende Zahlungsfrist beim Rechnung schreiben. Das Einräumen eines Skontoabzugs kann zum Beispiel wie folgt aussehen:
Innert 30 Tagen ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug zahlbar. Wenn die Zahlung innerhalb von 5 Tagen erfolgt, gewähren wir 3 % Skonto.
Auf der Rechnung selbst sollten bei einer Skontierung aber auf jeden Fall die Rechnungsbeträge mit und ohne Skonto aufgeführt sein. Somit überlässt man die Kalkulation des Endbetrags nicht dem Kunden. Der Skonto wird als Skontosatz angegeben, also der Nachlass in Prozent. Typischerweise ist dieser zwischen 2 und 3 Prozent angesetzt. Da es keine Pflicht für das Gewähren von Skonto gibt, so gibt es auch keine Vorgaben wie hoch der Skontosatz effektiv sein muss.
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Berechnungsgrundlage für Skonto
Was ist also die Bemessungsgrundlage für die Berechnung? Vielfach wird das Skonto auf dem gesamten Rechnungsbetrag gewährt und zwar inkl. Mehrwertsteuer (Brutto). Es ist aber auch möglich, den Skontoabzug nur auf einem bestimmten Bereich z.B. den Dienstleistungkosten gewährt werden. Interessant ist es, wenn man bereits in der Offerte bzw. im Angebot auf einen möglichen Rabatt hinweist. Das kann einen zusätzlichen Kaufanreiz schaffen. Wichtig ist, das der mögliche Preisnachlass bereits zu diesem Zeitpunkt transparent kommuniziert wird.
Wichtige Begriffe
Bei der Rechnungserfassung stolpert man immer wieder über dieselben Begriffe, die sich recht ähnlich sind. Dabei kommt es vor, dass Diese verwechselt oder im falschen Zusammenhang benutzt werden. Die folgende Übersicht definiert die häufig verwendeten Begriffe:
- ZahlungszielDas Obligationenrecht regelt die standardmässigen Zahlungsbedingungen eines Kaufvertrags. Mit dem Zahlungsziel kann der Liefernde dem Zahlenden eine abweichende Frist einräumen. Er kann also die Dauer zwischen Lieferung und Zahlung bestimmen.
- SkontofristDie Skontofrist bestimmt den Zeitraum indem der Preisnachlass gewährt wird. Sinnvollerweise wählt man die Skontofrist kürzer als das Zahlungsziel.
- SkontosatzBeschreibt den Prozentsatz des gewährten Skontos. Dieser ist üblicherweise zwischen 2-3 Prozent.
- SkontobetragZahlt der Kunde innerhalb der Skontofrist, kann er anstelle des Nettobetrags den Skontobetrag bezahlen. Dieser berechnet sich als Nettobetrag minus Nettobetrag mal Skontosatz.
- ZielkaufGewährt man dem Zahlenden ein Zahlungsziel und weicht dadurch vom Standard ab, spricht man von einem Zielkauf.
- LieferantenkreditDer vom Lieferanten gewährte Kredit kommt in Form eines Zahlungsaufschubs daher. Bspw. setzt er ein Zahlungsziel von 60 Tagen anstelle der üblichen 30 Tage.
Welcher Skontosatz gilt?
Wenn ein Skonto offeriert und das Angebot vom Kunden akzeptiert wird, ist der Skontoabzug gültig, sofern er bereits in der Offerte angegeben wurde. Meistens liegt er im Bereich von 2 – 3 Prozent. Natürlich kann aber auch davon abgewichen werden. Weiter gibt es Unternehmen, die eine staffelweise Skonto gewähren (Beispiel: bei Barzahlung 4 %, innert 10 Tage 3 %, innert 20 Tage 1 %). Skonto kann auch als eine Art sehr kurzfristiger und für den Kunden äusserst interessanten Lieferantenkredit betrachtet werden.
Verbuchung von Skonto
Bei der Verbuchung von Skonto sind ein paar Punkte zu beachten. Es wird auf der Ertrags- wie auf der Aufwandseite als eigenes Konto geführt, je nachdem es sich um ein Kundenskonto oder Lieferantenskonto handelt. Im Falle eines Kundenskonto wird der Abzug als Ertragsminderung verbucht. Es ist zu berücksichtigen, dass die Mehrwertsteuer bzw. die Umsatzsteuer wiederum vom Skontobetrag abzuziehen ist, d.h. der Aufwand für die Mehrwertsteuer verringert sich dadurch. Einen guten Überblick über die Verbuchungsmethodik von Preisnachlässen und Rabatten finden Sie hier.